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Religion/Ethik

Allen Weltanschauungen und Überzeugungen begegnen wir mit dem gleichen Respekt, solange sie nicht im Widerspruch zur Verfassung und zu den Gesetzen des belgischen Volkes stehen.

 

¨ Den Schülern bietet die Schule die Wahl zwischen dem Unterricht in einer der anerkannten Religionen (katholische Religion, protestantische Religion, orthodoxe Religion, anglikanische Religion, israelitische Religion oder islamische Religion) oder einem Unterricht in nicht konfessioneller Sittenlehre. 

 

¨ Im Unterricht sollte allerdings keine Frage dem forschenden Geist verschlossen bleiben dürfen, kein Dogma dessen kritische Ausübung einschränken. Kein Schüler kann aus weltanschaulichen oder religiösen Gründen von der Teilnahme an den in Anwendung der Rahmenpläne und Lehrpläne durchgeführten Aktivitäten befreit werden. 

 

¨ Von den Mitgliedern des Direktions- und Lehrpersonals, des Erziehungshilfspersonals, des paramedizinischen Personals, des Verwaltungspersonals sowie den Schülern wird erwartet, dass sie im Geiste eines harmonischen und respektvollen Miteinanders ihre eigene Weltanschauung als persönlichen Reichtum betrachten, diesbezüglich aber im Rahmen der Schule eine angemessene Zurückhaltung an den Tag legen.

 

¨ Daher ist in der Schule jede Form von Bekehrungsversuch untersagt. Deshalb ist es den Mitgliedern des Direktions- und Lehrpersonals, des Erziehungshilfspersonals, des paramedizinischen Personals, des Verwaltungspersonals sowie den Schülern auch nicht gestattet, in der Schule oder bei der Teilnahme an außerschulischen Aktivitäten weltanschaulich oder religiös motivierte Kleidung sowie sichtbare weltanschauliche oder religiöse Zeichen jeglicher Art zu tragen. Von dieser letzten Regel ausgenommen sind die Religionslehrer.

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